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BGH, 02.05.1997 - 2 StR 158/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Tateinheit zwischen Vergewaltigung und Körperverletzung - Unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses als maßgebliches Kriterium für die Strafzumessung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93
Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in …
Auszug aus BGH, 02.05.1997 - 2 StR 158/97
Der Senat kann über die Revision mithin durch Beschluß entscheiden (…vgl. BGH a.a.O.; BGH, Beschl. v. 6. Oktober 1995 - 2 StR 469/95 - und BGH, Beschl. v. 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93 -). - BGH, 09.11.1994 - 3 StR 421/94
Öffentliches Interesse - Antragsdelikt - Anklageerhebung - Minder schwerer Fall - …
Auszug aus BGH, 02.05.1997 - 2 StR 158/97
Die Staatsanwaltschaft hat in der Hauptverhandlung durch ihren Schlußvortrag konkludent das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung hinsichtlich der vorsätzlichen Körperverletzung bejaht (vgl. BGH, Urt. v. 15. März 1978 - 2 StR 749/77 - und BGHR StGB § 232 Öffentliches Interesse 1). - BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96
Verwerfen einer unbegründeten strafrechtlichen Revison - Tatmehrheit oder …
Auszug aus BGH, 02.05.1997 - 2 StR 158/97
Sie hätte deshalb auch nicht zu einer Herabsetzung der Strafe geführt; denn bei unverändertem Unrechts- und Schuldgehalt kann die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses kein maßgebliches Kriterium für die Strafzumessung sein (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Januar 1997 - 2 StR 566/96 - m.w.N.). - BGH, 06.10.1995 - 2 StR 469/95
Schwere räuberische Erpressung - Waffendelikt - Geiselnahme - Verklammerung - …
Auszug aus BGH, 02.05.1997 - 2 StR 158/97
Der Senat kann über die Revision mithin durch Beschluß entscheiden (…vgl. BGH a.a.O.; BGH, Beschl. v. 6. Oktober 1995 - 2 StR 469/95 - und BGH, Beschl. v. 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93 -). - BGH, 15.03.1978 - 2 StR 749/77
Anforderungen an die Darlegung eines besonderen öffentlichen Interesses an einer …
Auszug aus BGH, 02.05.1997 - 2 StR 158/97
Die Staatsanwaltschaft hat in der Hauptverhandlung durch ihren Schlußvortrag konkludent das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung hinsichtlich der vorsätzlichen Körperverletzung bejaht (vgl. BGH, Urt. v. 15. März 1978 - 2 StR 749/77 - und BGHR StGB § 232 Öffentliches Interesse 1).
- BGH, 16.02.2000 - 1 StR 189/99
Verfahrenseinstellung bei unwesentlichen Nebenstraftaten; Hehlerei; Parteiverrat; …
Angesichts der noch immer außergewöhnlich hohen Zahl der Betrugstaten mit einem unverändert sehr erheblichen Gesamtschaden und der Summe der verbleibenden Einzelstrafen hält es der Senat für ausgeschlossen, daß das Landgericht - ausgehend von der Einsatzstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe - ohne die 165 weggefallenen Einzelstrafen eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe verhängt hätte, zumal bei Bildung der Gesamtstrafe noch eine dreijährige Freiheitsstrafe wegen Geldfälschung zu berücksichtigen war (vgl. BGH, Beschl. vom 2. Mai 1997 - 2 StR 158/97). - BGH, 11.06.1997 - 2 StR 231/97
Verurteilung zu tateinheitlich begangener Vorsatztat und Fahrlässigkeitstat bei …
Da der Generalbundesanwalt keine Aufhebung im Strafausspruch beantragt hat, kann der Senat durch Beschluß entscheiden (vgl. BGH, Beschl. v. 2. Mai 1997 - 2 StR 158/97 - m.w.N.). - BGH, 10.05.2023 - 2 StR 6/23
Verfahrenshindernis bzgl. eines Bestrafungsverbots; Besonderes öffentliches …
Dies kann insbesondere im Rahmen des Schlussvortrags geschehen, wenn - wie hier - die Bestrafung wegen eines Antragsdelikts beantragt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Mai 1997 - 2 StR 158/97; BayObLG …